Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Vereinsfußballschulen Finn Apel", sind Bestandteil des Vertrages und sind vor Vertragsabschluss zu lesen und zu akzeptieren. Die Teilnehmer, wenn noch nicht volljährig, werden durch den Erziehungsberechtigten vertreten. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Jegliche Vereinbarung bedarf der Schriftform
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Vereinsfußballschulen Finn Apel (nachstehend „Fußballschule“ genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) der Fußballschule den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann ausschließlich online auf der Seite des SC Schwarzenbek vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Fußballschule auf den Flyern und den Internetdarstellungen auf der Seite www.scschwarzenbek.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Sofern die Übergabe von Sportmaterial/Bekleidung Vertragsbestandteil ist, wird darauf hingewiesen, dass qualitative Unterschiede bei den einzelnen Materialien bereits von Herstellerseite möglich sind.
3. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss die Fußballschule für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
3.1 Änderungen aufgrund von Corona
Die Fußballschule findet unter der zu Beginn gültigen Corona Verordnung statt. Sollte die Fußballschule durch die Corona Restriktionen nicht oder nicht in vollem Umfang stattfinden können, kann dies für die Durchführung der Fußballschule folgende Szenarien bedeuten:
1. Die vor- und nachgeschaltete Betreuung kann nicht durchgeführt werden. Dies ist kein Grund, um von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die Fußballschule würde in diesem Fall 50€ zurückerstatten.
2. Das gemeinsame Mittagessen kann nicht stattfinden. Dies ist kein Grund, um von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die Fußballschule würde in diesem Fall 25€ zurückerstatten
3. Die Fußballschule kann nicht stattfinden. Die Fußballschule würde in diesem Fall den größten Teil des Betrages zurückerstatten, jedoch 35€ einbehalten und das bestellte Trikotset an die angemeldeten Teilnehmer übergeben.
4. Bezahlung
4.1 Bei Anmeldung:
Mit der o.g. Anmeldung erhält der Kunde innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Rechnung erfolgt im Anschluss per E-Mail. In der Rechnung wird der letztmögliche Tag der Überweisung genannt, an dem das Geld auf dem aufgeführten Konto eingegangen sein muss. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.
5. Widerruf / Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
Mit Abgabe der Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Storniert der Teilnehmer seine Anmeldung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden ihm 50% des gezahlten Betrags zurückerstattet. Storniert der Teilnehmer seine Anmeldung innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, so werden ihm 25% des gezahlten Betrags zurückerstattet. Bei Rücktritt entfällt der Anspruch auf Bekleidungsgegenstände. Ab dem ersten Veranstaltungstag ist eine Rückerstattung des Beitrages ausgeschlossen. Fällt ein Teilnehmer während des Camps krankheits- oder verletzungsbedingt aus, so ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich. Wir bemühen uns aber um eine faire Lösung für alle Beteiligten.
6. Ablauf
Für die Dauer der Leistung der Fußballschule überträgt der Kunde der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Fußballschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballschule, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Fußballschule.
7. Angaben über den Gesundheitszustand
Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballschule bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der Fußballschule werden der Fußballschule angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen. Sollten Symptome wie Gliederschmerzen, Fieber, Husten, Schnupfen, Halskratzen, Geschmacksverlust, Durchfall oder akute Atemwegsbeschwerden auftreten, kann der Kunde nicht am Training teilnehmen und wir verpflichten uns, den Vorfall umgehend dem Veranstalter zu melden.
8. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
Wird ein Fußballcamp vom gastgebenden Verein oder der Fußballschule mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl von 10 Anmeldungen abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die Fußballschule dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, liegt es im Ermessen der Fußballschule, ob die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird. Außerdem kann eine Veranstaltung abgesagt werden, wenn organisatorische oder besondere Gründe eine Absage erforderlich machen. Beispiele hier sind z.B. Krankheit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen, Sperrung des für die Veranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsortes. Kann die Veranstaltung nach Beginn aus besonderen Gründen nicht fortgeführt werden, erfolgt eine Rückerstattung anteilsmäßig. Muss die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht vertretbaren Gründen unterbrochen werden (wie z.B. Unwetter, Platzsperrungen) oder können einzelne Leistungen aus vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht vertretbaren Gründen nicht erbracht werden (wie z.B. Lieferung von Speisen und Getränken), bemüht sich der Veranstalter um Ersatz oder einen sonstigen, in das ausschließliche Ermessen des Veranstalters gestellten, Ausgleich. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz oder Ausgleich besteht nicht.
b) Einhaltung der Camp Regeln
Die Fußballschule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Camp Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Beleidigungen etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. 6.).
9. Haftung der Fußballschule
Die Fußballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
3. die Richtigkeit der Veranstaltung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretendem Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. Während der Fußballschule sind die Leiter und Betreuer der Fußballschule verpflichtet, im Rahmen der Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmern abzuhalten. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schäden an Gesundheit oder Eigentum entstehen können.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der Fußballschule ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Fußballschule herbeigeführt wird bzw. soweit die Fußballschule für einen Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Fußballschule haftet nicht für Kleidung und Gepäck. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Fußballschule haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.
11. Versicherungen
Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist weder während den Trainingseinheiten der Fußballschule, noch auf dem Hin- und Rückweg versichert.
12. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Es wird zudem gestattet, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden (Desinfektion / Wundsalbe) oder Insektenstiche. Falls erforderlich, dürfen vom Arzt dringende Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen veranlasst werden, wenn das Einverständnis des Erziehungsberechtigten auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann.
13. Foto- und Filmrechte
Der Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklärt mit der Bestätigung für die Bild- und Videoaufnahmen ihr Einverständnis, dass professionelle Fotoaufnahmen angefertigt, in einer Onlinegalerie veröffentlicht und ausschließlich zum Kauf für die Teilnehmer angeboten werden. Die Onlinegalerie ist passwortgeschützt. Das Passwort wird den Teilnehmer/innen nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt und ist Dritten nicht zugänglich. Die Teilnehmer willigen zudem ein, dass die bei den Veranstaltungen aufgenommen Aufnahmen für alle Medien, insbesondere für die Homepage verwendet werden können. Die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der o.g. Verwertung der Aufnahmen für die einzelnen Zwecke.
14.Gerichtsstand
Der Kunde kann die Fußballschule nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Fußballschule gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Schwarzenbek.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.